Fahrerlaubnisklasse A -Leistungsbegrenzt
Leistungsbegrenzte Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
eine Nennleistung von höchstens 25 KW (34 PS) und
einem Verhältnis Leistung / Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW / kg (mindestens 6,25 kg Leergewicht pro KW)
2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnisklasse dürfen alle Krafträder gefahren werden
Einschluss der Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
ein Lichtbild neueren Datums (35 x45 mm)
eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch:
eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
vorgeschrieben Sonderfahrten bei Ersterwerb:
5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Überland
4 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Autobahn
3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Dunkelheit
vorgeschrieben Sonderfahrten bei Erweiterung von Klasse A1:
3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Überland
2 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Autobahn
1 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Dunkelheit
Prüfung
Theorie
30 Fragen bei Ersterwerb- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Erweiterung maximal 6 Fehlerpunkte
Praxis
60 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
6 von 9 Grundaufgaben
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Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)