Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger
FSF
Das Seminar besuchen dürfen Teilnehmer die:
mindestens 6 Monate Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B sind
deren Probezeit noch nicht abgelaufen ist
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und kein Fahrverbot unterliegt
Durchführung des Aufbauseminars:
in zwei bis 8 Wochen
mindestens 4 und höchstens 12 Teilnehmer
1. Sitzung zu 90 Minuten
Übungs- Beobachtungsfahrt (60 Minuten je Teilnehmer mit mindestens zwei Teilnehmern)
2. Sitzung zu 90 Minuten
Praktische Sicherheitsübung (240 Minuten für alle Teilnehmer auf einem Verkehrsübungsplatz)
3. Sitzung zu 90 Minuten
Der Fahrerlaubnisbehörde sind nach Abschluss des Seminars die Teilnahmebescheinigungen des Seminars und der praktischen Sicherheitsübung vorzulegen.
Die Probezeit nach § 2 StVG verkürzt sich bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung nach § 5 Satz 1 bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde um 1 Jahr.
Sie brauchen zusätzliche Informationen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
