Fahrerlaubnisklasse M
Kleinkrafträder / Roller / Fahrräder mit Hilfsmotor
Einspurige Kleinkrafträder / Roller / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm³ Hubraum oder mit Elektromotor und bis mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
ein Lichtbild neueren Datums (35 x45 mm)
eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch:
eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Geld für die Antraggebühren der Behörde
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Prüfung
Theorie
30 Fragen bei Ersterwerb- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
Praxis
30 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren meist nur innerhalb geschlossener Ortschaften
4 von 7 Grundaufgaben
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Einspurige Kleinkrafträder / Roller / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm³ Hubraum oder mit Elektromotor
und bis mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h