Fahrerlaubnisklasse S
Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
bei Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren mit einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
Elektromotoren mit max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW
Zusätzlich darf bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen (ohne Masse der Batterien in Elektrofahrzeugen)
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
ein Lichtbild neueren Datums (35 x45 mm)
eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch:
eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Geld für die Antraggebühren der Behörde
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden theoretischer Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden theoretischer Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Prüfung
Theorie
30 Fragen bei Ersterwerb- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Erweiterung
maximal 6 Fehlerpunkte
Praxis
30 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren meist nur innerhalb geschlossener Ortschaften
1 von 2 Grundaufgaben
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge