EU - Berufskraftfahrerausbildung
Kompetenzvermittlung im Bereich Transport und Verkehr
Zugelassener Träger nach AZAV im Bereich Bildung und Verkehr
Diese Bildungsmaßnahmen können mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden, weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Büro.
Bei uns können Sie einzelne modulare Maßnahmen individuell zusammengestellt werden, auch berufsbegleitend ist eine Weiterbildung möglich.
EU - Berufskraftfahrerausbildung
beschleunigte Grundqualifikation für den Güterverkehr – EU Berufskraftfahrer
Umsteiger vom Busfahrer zum LKW Berufskraftfahrer
Führerscheinausbildung
der Klassen C & CE
Weiterbildung nach dem BKrFQG
Tages- oder Wochenschulung für den Personen- und Güterverkehr
Gefahrgutfahrerschulung
Basisschulung - ADR
Aufbaukurs Tank
Gefahrgutfahrerfortbildung
Gabelstapler
Flurförderfahrzeugführer / Gabelstaplerausbildung
Ladungssicherung
Berufskraftfahrer
Fahrerinnen und Fahrer, die im Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind, müssen eine Grundqualifikation und später eine Weiterbildung nachweisen.
Der Güterverkehr bezieht sich auf die Fahrerlaubnisklassen C1 - CE.
Im Personenverkehr sind es die fahrerlaubnisklassen D1 bis DE.
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 09. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation.
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 09. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation.
Erwerb der Grundqualifikation
als Berufskraftfahrer (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)
einer Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
einer Beschleunigten Grundqualifikation (§4 Abs. 2 BKrFQG)
Ausbildung / Prüfung
Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.
Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
Dauer der Prüfung: Theorie 240 Minuten ; Praxis 210 Minuten
Wer eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und bei der zuständigen IHK eine theoretische Prüfung ablegen.
Dauer der Prüfung: Theorie 90 MinutenDie Grundqualifikation gilt 5 Jahre und muss danach mit einer Weiterbildung von 35 Stunden verlängert werden.
Nachweis der Weiterbildungsschulung
Der Befähigungsnachweis über die Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung muss bei der zuständigen Führerscheinstelle vor Ablauf der Fristen vorgelegt werden. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.
Sie brauchen zusätzliche Informationen? Wir helfen Ihnen gern weiter!