Fahrerlaubnisklasse CE
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Vorbesitz der Klasse: C
Einschluss der Klassen: C1E, BE, T
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: 5 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
ein Lichtbild neueren Datums (35 x45 mm)
ein Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen ( Zeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein)
ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein Klasse C1, D1, D vorhanden ist, ausgenommen die Klasse C1 wurde durch die Umstellung auf den Kartenführerschein erworben)
Als Nachweis gilt auch:
ein Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Ausbildung
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
vorgeschriebe Sonderfahrten für Kl. CE:
5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Überland
2 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Autobahn
3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Dunkelheit
vorgeschrieben Sonderfahrten bei gemeinsamer Ausbildung Kl. C & CE:
Solo –Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
0 Dämmerungsfahrten
Zug –Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Dämmerungsfahrten
Prüfung
Theorie
30 Fragen - maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
Praxis
75 Minuten Prüfungszeit
Abfahrtkontrolle vor Antritt der Prüfungsfahrt
Trennen oder Verbinden des Zuges
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
2 Grundaufgaben
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Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg