Berufskraftfahrer – Weiterbildung
Weiterbildung für alle Fahrer oder Fahrerinnen die ihre Fahrerlaubnis der Klassen:
C1 ; C1E ; C oder CE oder
D1 ; D1E , D oder DE
gewerblich nutzen wollen.
die Weiterbildung umfasst 35 Stunden á 60 Minuten
(zusammenhängend oder in bis zu 5 Teilen über einen längeren Zeitraum –bis zu fünf Jahren-)
der Erlaubnisbehörde ist alle fünf Jahre ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen
durch Eintragung der Schlüsselnummer „95. Kraftfahrer/Kraftfahrerin, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerin und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt“ in den Führerschein wird die Qualifikation für fünf Jahre nachgewiesen.
Danach ist eine neue Schulungsbescheinigung vorzulegen; der Führerschein ist dann zu erneuern.
Modul I
Sozialvorschriften & Gesund am Arbeitsplatz
Modul II
Ökonomie und Fahrsicherheit
Modul III
Vorschriften; Dienstleistung und Image
Modul IV
Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs & Marktordnung
Modul V nur für LKW
Ladungssicherung
Modul V nur für Bus
Vorschriften für den Personenverkehr; Fahrgastsicherheit
Sie brauchen zusätzliche Informationen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
