Fahrtraining für Zivildienstleistende

 

Das Bundesamt für den Zivildienst hat angeordnet, dass alle Zivildienstleistenden, die überwiegend im Fahrdienst eingesetzt werden, vor Dienstantritt an einem mindestens fünf Zeitstunden umfassenden Fahrtraining teilnehmen müssen.

 

Dies betrifft die Tätigkeitsgruppen:

Aufzählungszeichen 07 Kraftfahrdienst (reiner Sachtransport), Wartung und Reinigung von Kraftfahrzeugen
Aufzählungszeichen 08 Rettungsdienst, Krankentransport
Aufzählungszeichen 11 Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
Aufzählungszeichen 19 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
Aufzählungszeichen 45 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern in integrativen Schulen und Kindergärten (ISB-K)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Fotos & Inhalt by Katrin Schulz 1990 -