Fahrtraining für Zivildienstleistende
Das Bundesamt für den Zivildienst hat angeordnet, dass alle Zivildienstleistenden, die überwiegend im Fahrdienst eingesetzt werden, vor Dienstantritt an einem mindestens fünf Zeitstunden umfassenden Fahrtraining teilnehmen müssen.
Dies betrifft die Tätigkeitsgruppen:
07 Kraftfahrdienst (reiner Sachtransport), Wartung und Reinigung von Kraftfahrzeugen
08 Rettungsdienst, Krankentransport
11 Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
19 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
45 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern in integrativen Schulen und Kindergärten (ISB-K)
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