C

 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

Aufzählungszeichen mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
Aufzählungszeichen gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Aufzählungszeichen Vorbesitz der Klasse: B
Aufzählungszeichen Einschluss der Klassen: C1
Aufzählungszeichen Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz: 21 Jahre (beschleunigte Grundqualifikation)
- 18 Jahre bei einer Ausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
- 18 Jahre bei einer Grundqualifikationsprüfung
Aufzählungszeichen Befristet auf: 5 Jahre, danach für jeweils 5 Jahre (erneute Feststellung der Eignung)

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :

Aufzählungszeichen Personalausweis
Aufzählungszeichen Foto
Aufzählungszeichen ärztliche oder augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV – nicht älter als 2 Jahre
Aufzählungszeichen ärztliche Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung gem. § 11 Abs. 9 FeV nach Maßgabe der Anlage 5 zur FeV - nicht älter als ein Jahr
Aufzählungszeichen Ausbildung in Erster Hilfe 
Aufzählungszeichen ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Aufzählungszeichen Visitenkarte der Fahrschule
Aufzählungszeichen Antragsgebühren der Behörde
- Foto und Erste Hilfe Ausbildung kann bei uns erworben werden

Ausbildung 

Theorie

Aufzählungszeichen 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
Aufzählungszeichen 10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff (bei Vorbesitz Klasse B)
Aufzählungszeichen 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff (bei Vorbesitz Klasse C1)

Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO

vorgeschrieben Sonderfahrten Vorbesitz der Klasse B

Aufzählungszeichen Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Aufzählungszeichen Schulung auf Autobahnen 2 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) 
Aufzählungszeichen Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)

vorgeschrieben Sonderfahrten Vorbesitz der Klasse C1

Aufzählungszeichen Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) 
Aufzählungszeichen Schulung auf Autobahnen 1 Ausbildungseinheit (45 Minuten) 
Aufzählungszeichen Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Ausbildungseinheit (45 Minuten) 

Prüfung

Theorie

Aufzählungszeichen 37 Fragen- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)

Praxis

Aufzählungszeichen 75 Minuten Prüfungszeit
Aufzählungszeichen Abfahrtkontrolle vor Antritt der Prüfungsfahrt
Aufzählungszeichen fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
Aufzählungszeichen evtl. Autobahn
Aufzählungszeichen 2 Grundaufgaben

Sie brauchen zusätzliche Informationen? Wir helfen Ihnen gern weiter!

Fotos & Inhalt by Katrin Schulz 1990 -