B / begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.Einschluss der Klassen: AM ; L
Mindestalter: 18 Jahre / 17 BF 17
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
Personalausweis
Foto
Sehtestbescheinigung
Erste Hilfe Ausbildung (Kurs mit 9 AE))
- Foto, Sehtest und Erste Hilfe können bei uns erworben werden
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Antragsgebühren der Behörde
Begleitetes Fahren mit 17
Begleitpersonen sind in der Prüfbescheinigung eingetragen
Aushändigung einer Prüfbescheinigung anstelle des Kartenführerscheines
beim Fahren ist immer der Personalausweis mitzuführen
Nur im Inland und in Österreich gültig !
Begleitperson muss mindestens 30 Jahre sein
Begleitperson müssen mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B ununterbrochen besitzen
Begleitperson dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister habenBei der Führerscheinausbildung Kl. B „Begleitetes Fahren mit 17“ sind 45 Minuten Roller fahren, unter Anleitung eines Fahrlehrers inklusive!
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
vorgeschrieben Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung auf Autobahnen 4 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten)
Prüfung
Theorie
30 Fragen bei Ersterwerb- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Erweiterung (maximal 6 Fehlerpunkte)
Praxis
45 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
3 von 5 Grundaufgaben
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