Fahrerlaubnisklasse B
Fahrerlaubnisklasse B - begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger; wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeug nicht überschreiten darf und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht größer als 3,5t ist
Einschluss der Klassen: M ; S ; L
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
ein Lichtbild neueren Datums (35 x45 mm)
eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als 2 Jahre sein)
ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch:
eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold)
ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
Visitenkarte der Fahrschule
Geld für die Antraggebühren der Behörde
Begleitetes Fahren mit 17
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Begleitpersonen sind in der Prüfbescheinigung eingetragen
Aushändigung einer Prüfbescheinigung anstelle des Kartenführerscheines
beim Fahren ist immer der Personalausweis mitzuführen
Nur im Inland gültig !
Begleitperson muss mindestens 30 Jahre sein
Begleitperson müssen mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B ununterbrochen besitzen
Begleitperson dürfen nur maximal 3 Punkte in Flensburg haben
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzlehrstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
vorgeschrieben Sonderfahrten
5 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Überland
4 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Autobahn
3 Ausbildungseinheiten (45 Minuten) Dunkelheit
Prüfung
Theorie
30 Fragen bei Ersterwerb- maximal 10 Fehlerpunkte (bei 10Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Erweiterung (maximal 6 Fehlerpunkte)
Praxis
45 Minuten Prüfungszeit
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt
fahren inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften
evtl. Autobahn
2 von 5 Grundaufgaben
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Kraftfahrzeuge
-ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg mit Anhänger bis 750
kg
zulässiger Gesamtmasse